Von A, B & C –
Die Führerscheinklassen
Wenn man nicht bereits den Theorieunterricht besucht hat (und selbst dann ist es noch schwer), können die Abkürzungen der ganzen Führerscheinklassen etwas verwirrend sein.
Deshalb siehst du hier eine Auflistung der bei uns angebotenen Führerscheinklassen mit Erklärungen, damit du schnell siehst, welche die Richtige für dich ist.
Ausbildungskurs nach § 5 Abs. 2 FeV (Mofa) ( = „Mofas, zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h“ )
- Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h, einsitzig
- zweirädrige und dreirädrige Kraftfahrzeuge, max. 25 km/h bbH (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit)
- Mobilitätshilfen im Sinne der Mobilitätshilfenverordnung
- Ausbildung: Theorie & Praxis
- Prüfung: Theorie
- Erfordert: Passbild
- Mindestalter: 15 Jahre
- keine Fahrerlaubnis, lediglich Prüfbescheinigung
AM ( = „Zwei- bis dreirädrige Kleinkirafträder + vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge“ )
- max. 45 km/h bbH, max. 50 cm³ Hubraum, max. 4 kW Leistung
- Prüfung: Theorie und Praxis
- Erfordert: Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs
- Mindestalter: 16 Jahre
A1 ( = „Krafträder (auch mit Beiwagen) sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern“ )
- Bei Krafträdern: max. 125 cm³ Hubraum, max. 11 kW Leistung, max. Verhältnis Leistung/Gewicht von 0,1 kW/kg
- Bei dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit symmetrisch angeordneten Rädern: mehr als 45 km/h bbH oder mehr als 50 cm³ Hubraum, max. 15 kW Leistung
- Prüfung: Theorie und Praxis
- Erfordert: Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs
- Mindestalter: 16 Jahre
- Eingeschlossene Klassen: AM
A2 ( = „Krafträder (auch mit Beiwagen)“ )
- max. 35 kW Leistung, Vehrhältnis Leistung/Gewicht von max. 0,2 kW/kg
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Erfordert: Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs
- Mindestalter: 18 Jahre
- bei zwei-jährigem Vorbesitz von A1 ist ein Aufstieg möglich, bei welchem nur praktische Ausbildung und Prüfung nötig sind
- Eingeschlossene Klassen: AM und A1
A ( = „Krafträder (auch mit Beiwagen) und dreirädrige Kraftfahrzeuge“ )
- Bei Krafträdern: mehr als 50 cm³ Hubraum oder mehr als 45 km/h bbH
- Bei dreirädrigen Kraftfahrzeugen: mehr als 15 kW Leistung
- Bei dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit symmetrisch angeordneten Rädern: mehr als 45 km/h bbH oder mehr als 50 cm³ Hubraum, mehr als 15 kW Leistung
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorie und Praxis
- Erfordert: Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs
- Mindestalter: 24 Jahre für Direkteinstieg, ab 20 Jahre bei zweijährigem Vorbesitz von A2 (dann nur praktische Ausbildung und Prüfung)
- Eingeschlossene Klassen: AM, A1 und A2
B ( = „PKW (auch BF17)“ )
- Kraftfahrzeuge bis max. 3.500 kg (3,5 t) zulässige Gesamtmasse
- Anhänger bis max. 750 kg zulässige Gesamtmasse
- Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination (PKW + Anhänger) 3,5 t nicht übersteigt
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorie und Praxis
- Erfordert: Passbild, Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs
- Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei Teilnehmern von BF17: "Begleitetes Fahren mit 17")
- Eingeschlossene Klassen: AM und L
B197 ( = „Schlüsselzahl 197“ )
Unter folgenden Voraussetzungen bietet die neue nationale Schlüsselzahl B197 die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde:
- 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen (die Fahrstunden dürfen frühestens nach der praktischen Grundausbildung erfolgen).
- Eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen (die Testfahrt muss zur Hälfte innerorts und außerorts erfolgen).
- Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung durch die Fahrschule
- Austragung einer vorhandenen Automatikbeschränkung durch die Führerscheinstelle (Schlüsselzahl 197 anstatt 78).
- Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen dann auch Schaltwagen gefahren werden
- Bereits bestehende Automatikbeschränkungen der Klasse B können ebenfalls auf diesem Wege aufgelöst werden
B196 ( = „Schlüsselzahl 196“ )
- Zum Fahren von Leichtkrafträdern bis 125 cm³ mit der Kl. B
- Vorgeschriebener Theorieunterricht: 4 Std. á 90 Min.
- Vorgeschriebener Praxisunterricht: mind. 10 Std. á 45 Min.
- Prüfung: keine
- Erfordert: Passbild, Ausweis, mindestens 5 Jahre Vorbesitz der Kl. B
- Mindestalter: 25 Jahre
Ausbildungskurs nach Anlage 7 a FeV (B96) ( = „Zugfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger“ )
- Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse
- Fahrzeugkombinationen (PKW + Anhänger) mit zulässiger Gesamtmasse von 3.500 kg – 4.250 kg
- Vorgeschriebener Theorieunterricht: 150 Min.
- Vorgeschriebener Praxisunterricht: 210 Min. (An-/Abkoppeln, Rangieren auf dem Übungsplatz) + 60 Min. Fahrt (im Straßenverkehr)
- Prüfung: keine (nur Schulung)
- Erfordert: Passbild, Sehtest, Vorbesitz der Klasse B
- Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei Teilnehmern von BF17: "Begleitetes Fahren mit 17")
BE ( = „Zugfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger“ )
- Anhänger mit mehr als 750 kg – 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse
- Ausbildung: Praxis
- Prüfung: Praxis
- Erfordert: Passbild, Sehtest, Vorbesitz der Klasse B
- Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei Teilnehmern von BF17: "Begleitetes Fahren mit 17")
C1 ( = „Lastkraftwagen bis 7,5 t“ )
- Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg (3,5 t) bis max. 7,5 t
- Anhänger bis max. 750 kg zulässige Gesamtmasse
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorie und Praxis
- Erfordert: Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Ärztliche Untersuchung, Vorbesitz der Kl. B
- Mindestalter: 18 Jahre